Durchgangsarztverfahren

Dr. med. Franz-Josef Hankes ist für das Durchgangsarzt-Verfahren zugelassen. Demzufolge können wir die Behandlung von Schul- und Arbeitsunfällen sowie Wegeunfällen übernehmen.

Das Durchgangsarztverfahren, kurz D-Arzt-Verfahren, wird in den Fällen angewendet, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die gewerbliche oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für die Behandlungskosten aufkommt.

Als zugelassene D-Arzt-Praxis sind wir verantwortlich für die Erstversorgung bei Unfällen, die anzuwendenden Rehabilitationsmaßnahmen sowie für die Empfehlung von Entschädigungsleistungen. Dabei halten wir in der Folge auch den Kontakt zum behandelnden Hausarzt, bei stationärer Behandlung zum Krankenhaus sowie zu weiteren Fachärzten und zum zuständigen Unfallversicherungsträger.

Der D-Arzt agiert bei allen Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen in folgenden Situationen:

  • wenn die Arbeitsunfähigkeit durch die Unfallverletzung über den Tag des Unfalls hinweg andauert
  • wenn die erforderliche Behandlung durch den Hausarzt länger als eine Woche andauert
  • wenn Hilfs- und Heilmittel verordnet werden müssen
  • wenn durch die Folgen des Unfalls eine Wiedererkrankung eintritt